EGMR 22.02.2007, Nikowitz und Verlagsgruppe News GmbH gg. Österreich (Beschwerde Nr. 5266/03)
Art 10 EMRK; § 111 StGB; § 6 MedienG
1. Der Gerichtshof hat sich bei der Überprüfung nationaler Gerichtsentscheide zu vergewissern, dass sich die Instanzen auf eine akzeptable Beurteilung der relevanten Tatsachen stützen und dabei Standards anwenden, die in Übereinstimmung mit den in Art 10 EGMR festgelegten Prinzipien stehen. [Dies bezieht sich auch auf die Beurteilung des Inhalts eines (humoristischen) Artikels und des zugrunde zu legenden Verständnisses des Lesers des Artikels im Lichte des Art 10 EMRK].