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Anordnung der Löschung von Stellen einer Website

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2007, 69 Heft 2 v. 20.4.2007

OLG Wien 12.02.2007, 17 Bs 329/06s
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 07.12.2006, 286 Ur 292/06z)

§§ 33, 36 MedienG

1. Die Löschung der die strafbare Handlung begründendenStellen der Website ist anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass auf Einziehung nach § 33 MedienG erkannt werden wird, sofern die nachteiligen Folgen der Beschlagnahme nicht unverhältnismäßig schwerer wiegen als das Rechtsschutzinteresse, dem die Beschlagnahme dienen soll. Die Beschlagnahme ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme.

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