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Selbständiges Verfahren - Vorerhebungen

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner RögglaMedien und Recht 2007, 66 Heft 2 v. 20.4.2007

OLG Wien 22.01.2007, 18 Bs 6/07z
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 19.09.2006, 94 Hv 54/06h)

§ 8a MedienG

Die Frist des § 8a Abs 2 MedienG zur Einbringung eines selbständigen Antrages wird auch dann gewahrt, wenn binnen 6 Monaten ab erstmaliger Verbreitung Vorerhebungen beim zuständigen Gericht beantragt werden. Die zu § 46 Abs 1 StPO entwickelte Judikatur ist auf § 8a Abs 2 MedienG analog anzuwenden.

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