OGH 30.05.2006, 3 Ob 121/06z
(Vorinstanzen: OLG Wien 08.02.2006, 4 R 238/05g; HG Wien 31.05.2005, 34 Cg 93/04i)
§ 6 Abs 1 Z 1 KSchG § 879 Abs 3 ABGB §§ 48 Z 2 lit f, 53 Abs 1 FernmeldeG 1993
1. Wählt ein Verbraucher beim Erwerb einer Telefonanlage unter mehreren Vertragsvarianten eine solche mit einem niedrigen monatlichen Mietzins, so muss er eine entsprechend längere Mindestdauer des Schuldverhältnisses in Kauf nehmen, um der beklagten Partei nicht nur die Deckung ihrer Investitionen für die Anschaffung der Anlage samt Nebenkosten, sondern auch einen angemessenen Gewinn zu ermöglichen.