Der Bereich der TV-Gewinnspiele über Mehrwertdiensterufnummern ist zu einer lukrativen Einnahmequelle für Rundfunkbetreiber geworden. Im Zusammenhang mit einem erhöhten Beschwerdeanfall betreffend diese Gewinnspiele bei den Verbraucherschutzinstitutionen und der Regulierungsbehörde für Rundfunk und Telekommunikation (RTR-GmbH), erhebt sich die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit und Einordnung dieser Gewinnspielmodelle.1) Antworten auf diese und weitere Fragen versucht gegenständlicher Beitrag zu finden.