OLG Wien 16.01.2006, 17 Bs 6/06s
(Erstinstanz: LG für Strafsachen Wien 19.11.2005, 95 Hv 157/05m)
§ 15 MedienG
Hat der Antragsteller nicht binnen 5 Werktagen nach gerichtlicher Zustellung des Antrages auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung Einwendungen erhoben, ist es ihm verwehrt, Argumente, die er mit den Einwendungen hätte geltend machen können, in der gegen den Beschluss gemäß § 15 Abs 1 MedienG zulässigen Beschwerde vorzubringen.