Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Erste Kammer), Urteil vom 27.10.2005, Beschwerde Nr 58547/00 - Wirtschafts-Trend Zeitschriften-Verlags GmbH gegen die Republik Österreich
Art 10 EMRK
1. Stellt eine Behauptung ein Werturteil dar, kann die Verhältnismäßigkeit des Eingriffes davon abhängen, dass eine hinreichende Tatsachengrundlage für die angefochtene Aussage besteht. Denn ein Werturteil ohne jegliche Tatsachengrundlage kann unverhältnismäßig sein. Die Notwendigkeit der Verbindung eines Werturteils mit den dieses unterstützenden Fakten kann von Fall zu Fall variieren. Die Notwendigkeit, die einem Werturteil zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen, ist weniger zwingend, wenn diese Umstände der Allgemeinheit bereits bekannt sind.