VwGH 31.01.2005, 2004/03/0151 (bekämpfter Bescheid: Telekom-Control-Kommission 30.07.2004, Z 1/04)
§§ 23, 34, 48, 50 TKG 2003
1. Auch im Geltungsbereich des TKG 2003 ist davon auszugehen, dass der regulatorischen Zusammenschaltungsanordnung grundsätzlich nicht mehr Gestaltungsräume zukommen sollen als der privatautonomen Zusammenschaltungsvereinbarung, die durch die entsprechende Anordnung „ersetzt“ werden soll (§ 121 Abs 3 TKG 2003).