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Unentgeltliche Nutzung von Autobahngrund für Telekommunikationslinien

TelekommunikationsrechtRechtsprechungMedien und Recht 2003, 416 Heft 6 v. 20.12.2003

VwGH 15.12.2003, 2003/03/0163
(bekämpfter Bescheid: BMVIT 29.4.2003, 100675/III-P2/03)

§ 1 Abs 4 TWG1)1)Das TWG ist mit In-Kraft-Treten des TKG 2003 am 20.8.2003 außer Kraft getreten; das bisher in § 1 Abs 4 TWG geregelte unentgeltliche Nutzungsrecht an öffentlichem Gut findet sich nun in § 5 Abs 3 TKG 2003.

Durch die Mautpflicht wurde der Gemeingebrauch an Bundesstraßen nicht aufgehoben; diese gehören weiterhin dem öffentlichen Gut iSd § 1 Abs 4 TWG an, das von Leitungsberechtigten unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann.

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