VwGH 15.12.2003, 2003/03/0163
(bekämpfter Bescheid: BMVIT 29.4.2003, 100675/III-P2/03)
§ 1 Abs 4 TWG1)
Durch die Mautpflicht wurde der Gemeingebrauch an Bundesstraßen nicht aufgehoben; diese gehören weiterhin dem öffentlichen Gut iSd § 1 Abs 4 TWG an, das von Leitungsberechtigten unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann.