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Computeranimationen: Filmwerke und/oder Laufbilder?

UrheberrechtDr. Peter Burgstaller, LLM (LSE) ist , FH-Prof DI Robert Kolmhofer istMedien und Recht 2003, 381 Heft 6 v. 20.12.2003

Im Folgenden soll untersucht werden, ob und inwieweit Computeranimationen unter den abschließend formulierten Werkekatalog des österr Urheberrechtsgesetzes (öUrhG1)1)Anderes gilt für das dtUrhG.) bzw die im UrhG statuierten "Verwandten Schutzrechte" subsumierbar sind. Die Prüfung bezieht sich dabei insb auf einen Schutz als Filmwerk gem §4 UrhG bzw als Laufbild gem § 73 Abs 2 UrhG.

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