OLG Wien 22.9.2003, 18 Bs 284/03
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 25.7.2003, 93 Hv 21/03v)
§ 113 StGB; Art 10 EMRK
1. Die Informations-, Meinungs- und Kritikfreiheit strahlt unmittelbar auf die Auslegung des § 113 StGB aus. Es ist in einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar, dass Kritik an einer Person, die ein politisch besetztes, öffentliches Amt innehat, geübt werden darf.