OLG Wien 13.10.2003, 18 Bs 72/03
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 21.2.2003, 095 Hv 2/032)
§ 7a MedienG
1. Bei der Wortinterpretation ist (unter dem Gesichtspunkt eines systematischen Interpretationszusammenhanges) nicht nur auf den sprachlichen Zusammenhang, sondern auch auf den Systemzusammenhang des zu interpretierenden Normtextes im Gesamtzusammenhang eines Gesetzes und darüber hinaus in der gesamten Rechtsordnung abzustellen. Unter somit in Betracht zu ziehenden begriffssystematischen Gesichtspunkten verweist der Begriff der "gerichtlich strafbaren Handlung" iS des § 7a Abs 1 MedienG in den Regelungsbereich des (justiziellen) Strafrechts.