OLG Wien 17.9.2003, 17 Bs 193/03
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien, 8.4.2003, 091 Hv 30/03b)
§ 11 Abs 1 Z 1 MedienG
Nicht nur ein wahrheitsgetreuer Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates ist zufolge § 11 Abs 1 Z 1 MedienG exempt gestellt, sondern auch schriftliche Anfragen. Denn die Regelung des § 22 Geschäftsordungsgesetz 1975 sieht iVm § 21 Abs 3 vor, dass auch schriftliche Anfragen als Bestandteile der Verhandlungen in öffentlichen Sitzungen des Nationalrates gelten.