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Europäisches Tabakwerbeverbot

AktuellDr. Moritz RöttingerMedien und Recht 2003, 231 Heft 4 v. 20.8.2003

Am 26. Mai 2003 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen1)1)RL 2003/33/EG v 26.5.2003, ABl L 2003/152 v 20.6.2003 S 16. beschlossen. Es handelt sich dabei um eine auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gestützte HarmonisierungsRL für den Binnenmarkt. Sie soll einen einheitlichen Rechtsrahmen in allen Mitgliedstaaten für die Werbung von Tabakerzeugnissen und ihre Verkaufsförderung schaffen. Sie ersetzt die vom EuGH2)2)EuGH 5.10.2000 Rs C-376/98 - Deutschland gg EP und Rat - Slg 2000, 8419. für nichtig erklärte TabakwerbeRL3)3)RL 98/43/EG v 6.7.1998, ABl L 1998/213 v 30.7.1998 S 9. aus dem Jahr 1998 und muß bis spätestens 31. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. Die neue RL bewirkt eine Vollharmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten, dh die Mitgliedstaaten dürfen keine weiterreichenden Bestimmungen im nationalen Recht vorsehen.

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