Am 18. Juni 2003 hat die Europäische Kommission nach langen internen Vorarbeiten und Debatten einen RL-Entwurf zu unlauteren Geschäftspraktiken1) ("commercial practices") verabschiedet. Herausgekommen ist dabei eine Binnenmarkt- und Verbraucherschutz-RL. Sie formuliert Regeln für die Entscheidung, ob eine Geschäftspraxis - einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden - unlauter ist, wobei eine begrenzte Zahl "harter" Praktiken festgelegt wird, die EU-weit untersagt werden sollen.