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AMAS-Algorithmus fällt nicht unter Art 22 DSGVO

Datenschutzrecht Judikaturkurz & bündigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/285jusIT 2025, 255 Heft 6 v. 15.12.2025

VO (EU) 679/2016 : Art 5 Abs 1 lit a, Art 22

AMSG: § 25

Die - der Förderentscheidung vorgelagerte - Bewertung der Arbeitsmarktchancen von Personen unter Verwendung des AMAS-Algorithmus ist als "Entscheidung" iSd Art 22 Abs 1 DSGVO zu qualifizieren.

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