BGB: § 307 Abs 1 Satz 1
TKG (Deutschland): § 61
Eine Klausel in AGB eines Telekommunikationsunternehmens, wonach eine SIM-Kartensperrung nur erfolgen kann, wenn der Verbraucher sein Passwort nennt, ist unwirksam.BGB: § 307 Abs 1 Satz 1
TKG (Deutschland): § 61
Eine Klausel in AGB eines Telekommunikationsunternehmens, wonach eine SIM-Kartensperrung nur erfolgen kann, wenn der Verbraucher sein Passwort nennt, ist unwirksam.