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SIM-Kartensperre nur mit Kundenpasswort als unangemessene Vertragsklausel

IT-Recht Judikaturkurz & bündigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/265jusIT 2025, 240 Heft 6 v. 15.12.2025

BGB: § 307 Abs 1 Satz 1

TKG (Deutschland): § 61

Eine Klausel in AGB eines Telekommunikationsunternehmens, wonach eine SIM-Kartensperrung nur erfolgen kann, wenn der Verbraucher sein Passwort nennt, ist unwirksam.

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