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Keine Leerübertragung nach bloßen Zusicherungen

IT-Recht Judikaturkurz & bündigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/261jusIT 2025, 239 Heft 6 v. 15.12.2025

MSchG: § 11 Abs 1

Reine Wissenserklärungen bzw Zusicherungen dahin gehend, wem nicht näher definierte IP-Rechte gehören sollen, ermöglichen keine Leerübertragung einer Marke (dh ohne das Unternehmen, in der sie verwendet wurde), weil dafür stets ein schuldrechtliches Grundgeschäft und eine dingliche Verfügung erforderlich sind.

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