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Markenrechtsverletzung durch Kennzeichnung mit Firma

IT-Recht Judikaturkurz & bündigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/260jusIT 2025, 239 Heft 6 v. 15.12.2025

MSchG: § 10 Abs 1, § 10a

Wenn eine Firma als Zeichen für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, kann dies in Markenrechte eingreifen und Unterlassungsansprüche begründen, jedoch keinen Anspruch auf Änderung oder Löschung der Firma.Eine solche rechtswidrige Kennzeichnung ist nicht (mehr) anzunehmen, wenn der operative Betrieb eingestellt wurde, keine Werbe- und Akquisetätigkeiten mehr erfolgen und auch keine Website oder E-Mail-Adresse mehr vorhanden ist.

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