VO (EU) 2017/1001 : Art 7 Abs 1 lit b
Die Anmeldung einer Unionsmarke, die aus dem Klang einer Melodie besteht, kann nicht mit dem Argument zurückgewiesen werden, dass ihr die Unterscheidungskraft fehlt, wenn die Merkmale der Marke in Bezug auf Dauer und Resonanz belegen, dass sie geeignet ist, die Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen.
