VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 7, Art 32
DSG: § 1 Abs 1
Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gem § 1 Abs 1 DSG dadurch, dass der Referatsleiter in der Generaldirektion für Strafvollzug es einer unbekannten Person ermöglicht hat, das für Zwecke eines Dienstrechtsverfahrens erstattete und Gesundheitsdaten der mitbeteiligten Partei enthaltende schriftliche und in Papierform vorliegende Gutachten des Sachverständigen zu fotografieren und Auszüge daraus im Wege des Kurznachrichtendienstes WhatsApp an einen unbekannten Empfängerkreis zu übermitteln.
