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Fährlässige Zugänglichmachung eines ärztlichen Gutachtens durch einen Referatsleiter im BMJ

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/234jusIT 2025, 206 Heft 5 v. 5.11.2025

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 7, Art 32

DSG: § 1 Abs 1

Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gem § 1 Abs 1 DSG dadurch, dass der Referatsleiter in der Generaldirektion für Strafvollzug es einer unbekannten Person ermöglicht hat, das für Zwecke eines Dienstrechtsverfahrens erstattete und Gesundheitsdaten der mitbeteiligten Partei enthaltende schriftliche und in Papierform vorliegende Gutachten des Sachverständigen zu fotografieren und Auszüge daraus im Wege des Kurznachrichtendienstes WhatsApp an einen unbekannten Empfängerkreis zu übermitteln.

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