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Fristenlauf bei Unterbrechungsbeschlüssen im Patentverfahren

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/220jusIT 2025, 189 Heft 5 v. 5.11.2025

PatG: § 156 Abs 3

Die Frist des § 156 Abs 3 PatG (Nichtigkeit des Patents als Vorfrage) beginnt bereits mit der Zustellung des Unterbrechungsbeschlusses zu laufen. Ein allfälliger, darauffolgender Berichtigungsbeschluss löst keine neue Frist aus.

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