DSt: § 48 Abs 1
Die Einbringung einer Beschwerde per E-Mail entspricht nicht den Formerfordernissen des Disziplinarstatuts und führt zur Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig.
OGH 11. 6. 2025, 20 Ds 3/25h (Disziplinarbeschwerde per E-Mail)
DSt: § 48 Abs 1
Die Einbringung einer Beschwerde per E-Mail entspricht nicht den Formerfordernissen des Disziplinarstatuts und führt zur Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig.
OGH 11. 6. 2025, 20 Ds 3/25h (Disziplinarbeschwerde per E-Mail)
