vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Firmenbildung bei Rechtsanwalts-Gesellschaften

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/172jusIT 2025, 152 Heft 4 v. 17.9.2025

RAO: § 1b Abs 1

Die Firma einer Rechtsanwalts-Gesellschaft muss auch nach der Novelle durch das BRÄG 2020 (BGBl I 19/2020) einen zwingenden Namensbestandteil enthalten.(Namens-)Kurzbezeichnungen dürfen nicht anstelle von Namensbestandteilen in den Firmenwortlaut einer Rechtsanwalts-Gesellschaft aufgenommen werden. Offengelassen wird, ob die Aufnahme von (Namens-)Kurzbezeichnungen zusätzlich zum Namensbestandteil oder von Fantasiebezeichnungen als zusätzliche Sachbestandteile in den Firmenwortlaut einer Rechtsanwalts-Gesellschaft zulässig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte