EO: § 37 Abs 1, § 326
Die vertragliche Rechtsposition aus einem Domain-Registrierungsvertrag mit der "nic.at" ist als Vermögensrecht grds pfändbar; eine Exekution auf eine Internet-Domain richtet sich auf die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domain-Inhabers gegenüber der Registrierungsstelle.
