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Zur Weitergabe einer Sachverhaltsdarstellung an Medien

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/169jusIT 2025, 151 Heft 4 v. 17.9.2025

StPO: § 12 Abs 1 Satz 2, §§ 54, 68 Abs 3

StAG: § 35b

Für Opfer, Privatbeteiligte und Privatankläger statuiert § 68 Abs 3 iVm § 54 StPO ein von einer Interessenabwägung abhängiges - eingeschränktes - Veröffentlichungsverbot aus Ermittlungsakten. Einem generellen Veröffentlichungsverbot unterliegen die zur Akteneinsicht berechtigten Personen (auch im nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahren) allerdings nicht.

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