TNRSG: § 1 Z 12, § 2a
VStG: § 8 Abs 1
"Versandhandel" (Fernabsatz) von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen liegt vor bei "Versand und Lieferung" insb durch Hersteller, Importeure und Händler an Verbraucher. Die Legaldefinition stellt somit nicht auf ein Inverkehrbringen oder "Bereitstellen" bzw "Bereithalten zum Verkauf" ab.
