RL 2011/83/EU : Art 2 Nr 1 und 6, Art 27
Ein Elternteil, der mit einer als Handelsgesellschaft eingetragenen privaten Bildungseinrichtung einen Schulvertrag über den Unterricht für seine Kinder im schulpflichtigen Alter schließt, fällt unter den Begriff "Verbraucher" iSv Art 2 Nr 1 Verbraucherrechte-RL. Der betreffende Schüler, der im Rahmen eines solchen Vertrags unterrichtet wird, wird jedoch nicht als Verbraucher angesehen.
