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Ein medienordnungsrechtliches Spotlight auf Influencer-Werbung

IT-RechtRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)/Mag.a Jessica WagnerjusIT 2025/150jusIT 2025, 131 Heft 4 v. 17.9.2025

Sie tanzen, sie kochen, sie posieren am Strand - Willkommen in der Welt der YouTube-Stars und Influencer:innen! Dass sich die Digital-Testimonials auch mit so profanen Dingen wie dem Medienordnungsrecht oder dem juristischen Kennzeichnungsgebot befassen sollten, kommt da oft zu kurz. Doch ein falsch gesetztes Hashtag, eine unterlassene Meldung oder ein nicht gekennzeichnetes Lippenstiftlächeln kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn was offline noch als "authentischer Lifestyle-Tipp" möglich sein kann, ist heute online schlicht und ergreifend: unerlaubte Werbung. Um einen rechtssicheren Rahmen für die digitale Scheinwelt, in der Likes zur Währung und Reichweite zur Macht geworden sind, sicherzustellen, bedarf es zumindest der Kenntnis der Grundregeln für audiovisuelle Mediendienste. Der Beitrag macht ausgehend von einem entschiedenen Fall deutlich, wo die medienordnungsrechtlichen Grenzen liegen und wie sie einzuhalten sind.

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