VO (EU) 2016/679 : Art 5 Abs 1 lit c, Art 9 Abs 2 lit a und lit f
DSG: § 1 Abs 1
Verletzung im Recht auf Geheimhaltung durch einen Arzt wegen der Anforderung von Gesundheitsdaten der mitbeteiligten Partei vom Rechtsträger der UKH und durch die Weitergabe an seine Haftpflichtversicherung.