VO (EU) 2016/679 : Art 55 Abs 3
Unzuständigkeit der DSB zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Eintragung von Daten über ein gerichtliches Verfahren, nämlich eines Beschlusses über die Einbringlichkeit von Verfahrenskosten, in die Verfahrensautomation Justiz.