VO (EU) 2016/679 : Art 15 Abs 3
Bei der Beurteilung, ob Kopien von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten zur Verfügung zu stellen sind, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Im konkreten Fall hat weder der Revisionswerber konkrete Gründe dafür vorgebracht, dass sich die Zurverfü-