VO (EU) 2016/679 : Art 5, 16
PassV: § 6a Abs 2 Z5
Bloße bedeutungsgleiche Korrekturen der Schreibweise von Namen, die in den maschinenlesbaren Zeilen eines Reisepasses mit "ss" statt "ß" aufscheinen, sind dem Recht des Betroffenen auf Berichtigung nach Art 16 iVm Art 5 Abs 1 lit d DSGVO nicht zugänglich.