VO (EU) 2016/679 : Art 12, 15, 23
Das Recht der betroffenen Person auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten besteht auch, wenn der betreffende Antrag mit einem anderen als den in Satz 1 des ErwGr 63 DSGVO genannten Zwecken begründet wird.