VO (EU) 2016/679 : Art 6 Abs 1 lit c und Abs 3, Art 9 Abs 1
GRC: Art 7, 8
Nationale Rechtsvorschriften, nach denen die Erklärung über private Interessen, die jeder Leiter einer öffentliche Mittel erhaltenden Einrichtung abgeben muss, im Internet zu veröffentlichen ist, widersprechen Art 6 Abs 1 lit c und Abs 3 DSGVO insoweit, als diese Veröffentlichung namensbezogene Daten über den Ehegatten, Lebensgefährten oder Partner der erklärungspflichtigen Person oder über ihr nahestehende oder bekannte Personen, die einen Interessenkonflikt begründen können, oder Daten über jede in den letzten 12 Kalendermonaten abgeschlossene Transaktion mit einem Wert von über € 3.000 betrifft.