In der Literatur lässt sich zu den Konsequenzen einer Pseudonymisierung iSd Art 4 Z 5 DS-GVO ein Trend zur sog "anonymisierenden Wirkung" feststellen.1 Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen und Folgen einer anonymisierenden Wirkung der Pseudonymisierung. Zur besseren Veranschaulichung wird dabei beispielhaft auf das Cloud-Computing eingegangen, das eine sehr praxisnahe Auseinandersetzung mit dieser Problematik ermöglicht. Insb soll dabei die datenschutzrechtliche Rollenverteilung ebenso behandelt werden wie die Frage, ob eine anonymisierende Wirkung der Pseudonymisierung insb aus Rechtsschutzüberlegungen hinsichtlich der betroffenen Personen dogmatisch begründbar, teleologisch intendiert und sachgerecht erscheint.*