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BAG: Betriebliche Mitbestimmung bei unternehmensweiter Nutzung von Microsoft 365

IT-Recht JudikaturE-CommerceBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2022/73jusIT 2022, 171 Heft 5 v. 24.10.2022

BetrVG (Deutschland): § 87 Abs 1 Nr 6, § 50 Abs 1 Satz 1

ArbVG: § 40 Abs 4, § 80 ff, § 91 Abs 2, § 96 Abs 1 Z 3

Die Einführung und Anwendung von Microsoft Office 365 im Unternehmen unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Demzufolge hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

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