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EuGH: Gerechter Ausgleich auch bei Nutzung von Clouddiensten für Sicherungskopien

IT-Recht JudikaturE-CommerceBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Elisabeth StaudeggerjusIT 2022/41jusIT 2022, 98 Heft 3 v. 24.6.2022

RL 2001/29/EG : Art 2, 5 Abs 2 lit b

UrhG: §§ 15, 42b

Der Ausdruck "Vervielfältigungen auf beliebigen Trägern" in Art 5 Abs 2 lit b InfoSoc-RL 2001/29/EG ist weit auszulegen und umfasst auch die Erstellung von Sicherungskopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken auf einem Cloud-Server.

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