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EuGH: Kumulierung von Verwaltungsstrafen für jeden einzelnen betriebenen Glücksspielautomaten gem § 52 Abs 2 GSpG bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht unionsrechtswidrig

IT-Recht JudikaturVerwaltungsstrafrechtBearbeiter: Sebastian GöllyjusIT 2022/40jusIT 2022, 96 Heft 3 v. 24.6.2022

AEUV: Art 56

GSpG: § 52 Abs 2

VStG: §§ 16, 19, 64 Abs 2

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