RL 2001/29/EG : Art 2, 5 Abs 2 lit b
UrhG: §§ 15, 42b
Der Ausdruck "Vervielfältigungen auf beliebigen Trägern" in Art 5 Abs 2 lit b InfoSoc-RL 2001/29/EG ist weit auszulegen und umfasst auch die Erstellung von Sicherungskopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken auf einem Cloud-Server.