VO (EU) 1215/2012 : Art 7 Nr 2
ABGB: §§ 16, 20, 1330
Bei Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet kann der Ersatz des dadurch in einem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates (hier: Frankreich) entstandenen Schadens vor den Gerichten eben dieses Mitgliedstaates nach Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 verlangt werden.