vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGH: Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch erfasst auch Korrespondenz und interne Vermerke

Datenschutz & E-Government JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2021/96jusIT 2021, 257 Heft 6 v. 20.12.2021

VO (EU) 2016/679 : Art 15

BGB: § 362 Abs 1

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Art 15 DS-GVO sieht grundsätzlich eine umfassende Auskunft über sämtliche Daten vor, die zu der betroffenen Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Ein geltend gemachter Auskunftsanspruch ist daher erst dann erfüllt und kann gerichtlich nicht mehr weiterverfolgt werden, wenn eine vollständige Offenlegung erfolgt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte