Die in vielen Bereichen sinnvolle und erlaubte VPN Software wird häufig auch dazu genutzt, bestehende Ländersperren (Geoblocking) zu umgehen und somit Zugang zu Streaminginhalten zu erlangen, die nur für andere Länder lizensiert sind. Derartige Vorgangsweisen sind vor allem in den letzten Jahren enorm angestiegen und führten zu einem regelrechten Boom bei Anbietern solcher Software. Bisher gar nicht oder nur kaum beachtet wurde allerdings das Spannungsverhältnis zu den Bestimmungen des Zugangskontrollgesetzes. Dieser Beitrag konzentriert sich insb auf die Untersuchung einer allfälligen strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller und Vertreiber (nicht der Privatnutzer) solcher Programme.