EMRK: Art 8, 11
ABGB: §§ 16, 20, 43
Der Forderung eines namentlich genannten Unfalllenkers nach Anonymisierung ist auch gegenüber dem Betreiber eines Online-Zeitungsarchivs stattzugeben, wenn die Löschung verhältnismäßig ist.EMRK: Art 8, 11
ABGB: §§ 16, 20, 43
Der Forderung eines namentlich genannten Unfalllenkers nach Anonymisierung ist auch gegenüber dem Betreiber eines Online-Zeitungsarchivs stattzugeben, wenn die Löschung verhältnismäßig ist.