RL 96/9/EG : Art 7
UrhG: §§ 76c, 76d
Eine "Entnahme" und eine "Weiterverwendung" des Inhalts einer Datenbank iSd Art 7 Abs 1 und 2 RL 96/9/EG (Datenbank-RL) liegen dann vor, wenn eine spezialisierte Internet-Suchmaschine (hier: spezialisiert auf den Stellenmarkt) die Gesamtheit oder wesentliche Teile von im Internet frei zugänglichen Datenbanken kopiert und indexiert und es dann ihren Nutzern ermöglicht, auf ihrer eigenen Website Recherchen in diesen Datenbanken nach bestimmten Kriterien durchzuführen.