vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Zurechnung unterstellter Personen zum Verantwortlichen mit besonderem Fokus auf das Verhältnis zwischen "Mitarbeiter" und "Arbeitgeber"

Datenschutz & E-GovernmentMag. Nicole Gosch/MMag. Theresia Leitinger, M.A.I.SjusIT 2021/46jusIT 2021, 115 Heft 3 v. 24.6.2021

Der überwiegende Teil an Datenverarbeitungen wird in der Praxis operativ nicht von Verantwortlichen (als natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen) selbst durchgeführt, sondern von Auftragsverarbeitern oder Mitarbeitern des Verantwortlichen. Dieser Beitrag widmet sich der bis dato kaum untersuchten datenschutzrechtlichen Zurechnung sog "unterstellter Personen" zur Rolle des Verantwortlichen. Der Fokus der Untersuchung liegt dabei auf den Mitarbeitern11In weiterer Folge wird aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit die männliche Form verwendet, wobei jeweils die weibliche Form ausdrücklich eingeschlossen ist. als unterstellten Personen des Arbeitgebers. In diesem Zusammenhang werden speziell die Unterschiede weisungsfreier und weisungsunterstellter Mitarbeiter untersucht sowie die Auswirkungen des Zurechnungsprivilegs auf die Verantwortlichkeit diskutiert. Dieser Beitrag ist der erste von zwei in Serie erscheinenden Aufsätzen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitarbeitern in Unternehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte