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EGMR: Whistleblower muss Vorwürfe vor der Anzeige gründlich prüfen

IT-Recht JudikaturPersönlichkeitsrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2021/21jusIT 2021, 67 Heft 2 v. 28.4.2021

EMRK: Art 10

Empfehlung CM/Rec (2014) 7 des Ministerkomitees des Europarats zum Schutz von Whistleblowern

Die Kündigung eines Mitarbeiters (hier: eines Klinikarztes), der seinen Vorgesetzten wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen Strafgesetze (hier: unerlaubte Sterbehilfe) bei den Behörden anzeigt (sog "Whistleblowing"), greift in die auch am Arbeitsplatz zu gewährende Meinungsäußerungsfreiheit nach Art 10 Abs 1 Satz 1 EMRK ein.

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