MSchG: § 10 Abs 1, § 10a
Bei einer durch die Verwendung einer fremden Marke (eines fremden Markenbestandteils) als Keyword generierten Werbung wird nur dann nicht in die Rechte des Markeninhabers eingegriffen, wenn aus dieser Werbung für einen verständigen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Inhaber der Marke noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.