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OGH: Strafbarkeit der Bestellung von Falschgeld im Internet

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2021/11jusIT 2021, 33 Heft 1 v. 25.2.2021

StGB: §§ 12, 15, 34 Abs 1 Z 13 zweiter Fall, § 232 Abs 1 und Abs 2

StPO: §§ 23, 260 Abs 1 Z 1, § 281 StPO

Die Bestellung von Falschgeld im Internet stellt grundsätzlich eine sozial auffällige Handlung dar, durch die das von § 232 Abs 2 StGB geschützte Rechtsgut der strafbaren Falschgeldverteilung, nämlich der Gewährträger Geld, unmittelbar gefährdet wird.

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