RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1
Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff "öffentliche Wiedergabe" nicht die auf elektronischem Weg an ein Gericht erfolgende Übermittlung eines geschützten Werks als Beweismittel im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwischen Privatpersonen abdeckt (EuGH C-637/19 , Tenor).